1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Max Klat Maschinentechnik GmbH („Lieferant“) gegenüber dem Kunden („Käufer“). Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.
2. Lieferumfang und Dokumentation
Die Lieferung umfasst die Verpackungsmaschine sowie alle im Vertrag vereinbarten Komponenten. Folgende Dokumente werden bereitgestellt:
EG-Konformitätserklärung
Betriebs- und Wartungshandbuch
Pneumatik- und Elektroschaltpläne
3. Lieferbedingungen
Lieferzeit: bis zu 240 Kalendertage ab Vertragsunterzeichnung und Eingang der Anzahlung.
Lieferkondition: EXW (Ex Works) – Salach, Deutschland gemäß INCOTERMS 2010.
Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten des Käufers verlängern die Lieferzeit entsprechend.
4. Zahlungsbedingungen
50 % – Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung
40 % – Nach schriftlicher Bestätigung der Versandbereitschaft
10 % – Nach Unterzeichnung des Inbetriebnahmeprotokolls
Alle Zahlungen sind in EUR per Banküberweisung ohne Abzüge zu leisten.
5. Installation und Inbetriebnahme
Der Lieferant stellt folgende Leistungen bereit:
- Maschineninstallation
- Inbetriebnahme
- Schulung des Bedienpersonals am Standort des Käufers
- Technischer Support per Telefon
- Notfall-Technikerentsendung bei Bedarf
- Wartung nach Ablauf der Garantie auf Anfrage
6. Pflichten des Käufers
Der Käufer ist verantwortlich für:
Bereitstellung von Strom, Druckluft und Beleuchtung während der Installation
Entladung und Transport der Maschine zum Installationsort
Bereitstellung der erforderlichen Verpackungsmaterialien für Testzwecke
Verfügbarkeit von Hilfspersonal zur Unterstützung bei Installation und Schulung
7. Gewährleistung
12 Monate Gewährleistung ab Inbetriebnahmedatum.
Die Gewährleistung umfasst Material- oder Fertigungsfehler, ausgenommen Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien.
Bauteile von Drittanbietern unterliegen deren jeweiligen Gewährleistungen.
Ein Gewährleistungsanspruch entfällt bei:
- Unsachgemäßer Nutzung oder Handhabung
- Unautorisierten Reparaturen
- Vernachlässigung oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
8. Haftung
Der Lieferant haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, wird keine Haftung übernommen.
Die Gesamthaftung ist auf den Vertragswert beschränkt, außer bei Vorsatz oder Personenschäden.
9. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, Pandemien oder behördliche Maßnahmen. In solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ausrüstung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
11. Eigentums- und Gefahrenübergang
Eigentum und Risiko gehen mit der Übergabe der Ware am EXW-Lieferort auf den Käufer über.
12. Geistiges Eigentum
Sämtliches geistiges Eigentum, einschließlich Designs, Plänen und technischen Unterlagen, bleibt Eigentum des Lieferanten und darf ohne schriftliche Zustimmung nicht verwendet oder weitergegeben werden.
13. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Streitfall verpflichten sich beide Parteien zunächst zu einer einvernehmlichen Lösung.
Ist keine Einigung möglich, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart, Deutschland.
14. Angebotsgültigkeit
Alle Angebote, die auf Grundlage dieser Bedingungen erstellt werden, sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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